top of page

Konditionen und Abrechnung der Kanzlei MED für Arztrecht

Erläuterung zu Vergütungshöhe und Vergütungsumfang:

weil eine transparente Abrechnung die Basis einer guten Partnerschaft ist
 

Grundsätzlich rechne ich meine Tätigkeit auf der Basis von Stundensätzen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab. Die geschätzte Arbeitszeit teile ich Ihnen nach erster Sichtung der Unterlagen bzw. der Schilderung Ihres Vorhabens mit. Sollte sich der zeitliche Umfang im Laufe der Bearbeitung über den vorausgesehenen Bedarf ändern, teile ich Ihnen dies umgehend mit. 

Soweit ein Stundenhonorar nicht vereinbart wird, rechne ich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Daneben ist auch die Vereinbarung von Honorarpauschalen für bestimmte Tätigkeiten möglich.

Kanzlei_MED-Konditionen.jpg

Bei Rechtsgebieten, die ich nicht selbst bearbeite, empfehle ich Ihnen gerne einen kompetenten Kollegen, mit dem ich auf Wunsch auch zusammenarbeite.

Wie kann ich Ihnen behilflich sein? Ich nehme mir für Ihr Anliegen gerne Zeit.

Kanzlei MED | Rechtsanwalt Axel Winkler 

 

Pröllstraße 9

D-86157 Augsburg

 

Telefon: +49 821 455055-0

Telefax: +49 821 455055-20

E-Mail:  info(at)kanzlei-med.de

Über die Kanzlei MED

Gründer und Inhaber Rechtsanwalt Axel Winkler verfügt über langjährige Erfahrung im Vertragsarztrecht. Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der auf Arztrecht und alle rechtlichen Fragen zur Praxisgründung, Praxiszulassung, Praxisbetrieb und Praxisabgabe spezialisiert ist, sind Sie bei der Kanzlei MED in guten Händen.

bottom of page